Wildcamping: Regelung in der Schweiz
Viele Camper bevorzugen das Wildcampen und suchen die Nähe zur Natur, wenn sie ein echtes Abenteuer erleben möchten. Dabei ist die Versuchung gross, den Camper in verbotenen Zone zu parken. Aber Achtung: Die Busse fürs Wildcampen in der Schweiz kann in manchen Fällen hoch ausfallen. Erfahre, in welchen Kantonen der Schweiz das freie stehen mit dem Wohnmobil geduldet ist und wo strengstens verboten.
Inhaltsverzeichnis:
- Wildcamping in der freien Natur? Ja, aber nicht überall in der Schweiz
- Wildcamping Regelungen in Schweizer Kantonen
- So planst du dein Wildcamping Erlebnis in der Schweiz richtig
- Begriffslexikon zum Campingverhalten
- Zeige Respekt vor der Natur beim wild campen
- Das sagen erfahrene Wildcamper:innen aus der Schweiz
- Tipps & nützliche Wildcamping Apps
1. Wildcamping in der freien Natur? Ja, aber nicht überall in der Schweiz
Grundsätzlich ist das Wildcampen in der Schweiz nicht verboten. Allerdings ist die Rechtslage zum Thema Wildcamping in der Schweiz nicht eindeutig, da sie von Kanton zu Kanton und in manchen Fällen sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein kann. In folgenden Gebieten ist das Wildcampen strengstens untersagt:
- In Naturschutzgebieten
- Im Schweizerischen Nationalpark
- In Jagdbanngebieten
- In Wildruhezonen
- An Orten, an denen ein allgemeines Betretungsverbot gilt
Im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze, ist Wildcamping erlaubt. Im Falle von Privatgrundstücken dagegen liegt das Wildcampen im Ermessen des Eigentümers. Eigentümer haben das Recht, nächtliche Besucher von ihrem Grundstück zu vertreiben. Mit einer vorherigen Erlaubnis des Grundstückbesitzers ist aber auch hier Wildcamping erlaubt.
Es gilt also: Wer nach den Regeln der Kunst wildcampen möchte, muss sich vorab sehr gut informieren.
2. Wildcamping Regelungen in Schweizer Kantonen
Wildcamping im Kanton Aargau
Der Kanton ist verantwortlich für das Wildcampen.
Grundsätzlich darf man im Kanton Aargau unter folgenden Umständen wildcampen:
- Nicht länger als für eine Nacht
- Nicht als Gruppe, nur einzelne Personen dürfen Übernachten
- Wenn der Besitzer zustimmt, darf man auch auf privaten Grundstücken wildcampen
In den Naturschutzgebieten und Wildruhezonen ist Wildcampen absolut verboten.
Für eine Nacht darf man mit dem Camper auf Rastplätzen oder Parkplätzen übernachten.
Wildcamping in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden
Der Kanton ist verantwortlich für das Wildcampen.
In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden ist das Wildcampen, sowie das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen nicht erlaubt.
Wildcamping in den Kantonen Basel Land und Basel Stadt
Die Kantone sind verantwortlich für das Wildcampen.
Grundsätzlich darf man weder Wildcampen, noch auf Rastplätzen oder Parkplätzen übernachten.
Wildcamping im Kanton Bern
Im Kanton Bern ist Wildcamping generell nicht erlaubt.
Ausnahmen sind einzelne Übernachtungen oberhalb der Waldgrenze – bei längerem Aufenthalt die Zelte am Tag abbauen, Not-Biwakieren und auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Eigentümers.
Bei Rastplätzen und Parkplätzen entscheiden die Gemeinden oder die Eigentümer, ob du im Camper übernachten darfst. Wichtig ist, dass du dich auf die Beschilderung der Plätze und auf etwaige Weisungen achtest. Campingverhalten ist nicht erlaubt.
Wildcamping im Kanton Freiburg
Die jeweiligen Gemeinden sind für das Wildcampen verantwortlich. Da man im Kanton Fribourg in manchen Gegenden wildcampen darf, fragst du am Besten direkt bei der entsprechenden Gemeinde nach. Wichtig ist, dass du dich auf die Beschilderung der Plätze und auf etwaige Weisungen achtest.
Leider darf man nicht auf Rastplätzen oder Parkplätzen übernachten.
Wildcamping im Kanton Genf
Im Kanton Genf ist das Wildcampen, sowie das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen nicht erlaubt.
Wildcamping im Kanton Glarus
Die jeweiligen Gemeinden sind für das Wildcampen verantwortlich.
Im Kanton Glarus ist das Wildcampen, sowie das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen nicht erlaubt.
Wildcamping im Kanton Graubünden
Ebenfalls ist Im Kanton Graubünden das Wildcampen, sowie das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen nicht erlaubt.
Wildcamping im Kanton Jura
Im Kanton Jura ist das Wildcampen, sowie das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen nicht erlaubt.
Wildcamping im Kanton Luzern
Im Kanton Luzern ist das Wildcampen, sowie das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen nicht erlaubt.
Wildcamping im Kanton Neuenburg
Auch im Kanton Neuenburg ist das Wildcampen, sowie das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen nicht erlaubt.
Wildcamping im Kanton Nidwalden
Die Grundeigentümer sind für das Wildcampen zuständig. Gibt ein Eigentümer seine Zustimmung, darf man jedoch auf dessen Grundstück wild campen.
„Es gibt ein paar Ausnahmen: Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze. Bei mehreren Übernachtungen muss das Zelt tagsüber wieder abgebaut werden. Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers ist die Übernachtung ebenfalls erlaubt. Auch Not-Biwakieren ist erlaubt. In Naturschutzgebieten, eidg. Jagdbanngebieten, Wildruhezonen und bei allgemeinem Betretungsverbot gilt ein generelles Verbot fürs Wildcampieren.“ – Merkblatt Nidwalden
Wildcamping im Kanton Obwalden
Die Kantone sind verantwortlich für das Wildcampen.
Grundsätzlich darf man weder Wildcampen, noch auf Rastplätzen oder Parkplätzen übernachten. Jedoch können die Gemeinden Ausnahmen bewilligen. Gibt ein Eigentümer seine Zustimmung, darf man jedoch auf dessen Grundstück wild campen.
Hier findest du genauere Details: Gesetz über das Campieren vom Kanton Obwalden.
Wildcamping im Kanton Schaffhausen
Die jeweiligen Gemeinden sind für das Wildcampen verantwortlich.
Grundsätzlich darf man weder Wildcampen, noch auf Rastplätzen oder Parkplätzen übernachten. Gibt ein Eigentümer seine Zustimmung, darf man jedoch auf dessen Grundstück wild campen.
Wildcamping im Kanton Schwyz
Der Kanton ist verantwortlich für das Wildcampen.
Gibt ein Eigentümer seine Zustimmung, darf man auf dessen Grundstück wild campen.
Auch darf man auf Rastplätzen und Parkplätzen im Campingfahrzeug schlafen. Wichtig ist, dass du dich auf die Beschilderung der Plätze und auf etwaige Weisungen achtest.
Wildcamping im Kanton Solothurn
Die jeweiligen Gemeinden sind für das Wildcampen verantwortlich.
Auch im Kanton Solothurn ist das Wildcampen sowie das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen nicht erlaubt.
Wildcamping im Kanton St. Gallen
Die jeweiligen Gemeinden sind für das Wildcampen verantwortlich.
Auch im Kanton St. Gallen ist das Wildcampen, sowie das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen nicht erlaubt.
Wildcamping im Kanton Tessin
Die jeweiligen Gemeinden sind für das Wildcampen verantwortlich.
Ebenfalls im Kanton Tessin ist das Wildcampen, sowie das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen nicht erlaubt.
Wildcamping im Kanton Thurgau
Im Kanton Thurgau ist das Wildcampen, sowie das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen nicht erlaubt.
Wildcamping im Kanton Uri
Gibt im Kanton Uri ein Eigentümer seine Zustimmung, darf man auf dessen Grundstück wild campen.
Auch darf man auf Rastplätzen und Parkplätzen im Campingfahrzeug schlafen. Wichtig ist, dass du dich auf die Beschilderung der Plätze und auf etwaige Weisungen achtest.
Wildcamping im Kanton Waadt
Im Kanton Waadt ist das Wildcampen, sowie das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen nicht erlaubt.
Wildcamping im Kanton Wallis
Innerhalb der Bauzonen ist die kantonale Baukommission verantwortlich. Ausserhalb der Bauzonen sind die Gemeinden fürs Wildcampen verantwortlich.
Im Kanton Wallis ist das Wildcampen generell nicht erlaubt.
Das Schlafen im Camper auf Raststätten oder Parkplätzen hängt von den zuständigen Behörden ab. Grundsätzlich ist es jedoch verboten.
Wildcamping im Kanton Zürich
Die jeweiligen Gemeinden sind für das Wildcampen verantwortlich.
Grundsätzlich darf man weder Wildcampen, noch auf Rastplätzen oder Parkplätzen übernachten. Gibt ein Eigentümer seine Zustimmung, darf man jedoch auf dessen Grundstück wild campen. Eine einmalige Übernachtung im Wald ist erlaubt, sofern man keine zusätzliche Einrichtungen aufbaut.
Wildcamping im Kanton Zug
Die jeweiligen Gemeinden sowie die Polizei sind für das Wildcampen verantwortlich.
Grundsätzlich darf man weder Wildcampen, noch auf Rastplätzen oder Parkplätzen übernachten. Gibt ein Eigentümer seine Zustimmung, darf man jedoch auf dessen Grundstück wild campen.
Die Informationen beziehen sich auf den TCS Schweiz.
Wildcamping ist dir doch nicht ganz geheuer und auf Campingplatz-Feeling hast du keine Lust? Wir haben für dich die schönsten Stellplätze der Schweiz herausgesucht, welche sich durch ihre tolle Lage auszeichnen. Für jeden Stellplatz findest du wertvolle Informationen zur vorhandenen Infrastruktur sowie spannende Ausflugstipps.
3. So planst du dein Wildcamping Erlebnis in der Schweiz richtig
Überlege dir ganz genau, wo du deinen Camp für die Übernachtung aufschlägst. Auf dieser interaktiven Karte der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind die geschützten Gebiete rot markiert und für Wildcamping verboten. Das erleichtert dir die Suche nach einem möglichen Wildcamping Ort, beachte aber dabei immer die rechtliche Lage je nach Kanton.
Vermeide Auen- und Feuchtgebiete, da sie oft seltene Pflanzen beherbergen. Generell stellen aber Standorte oberhalb der Waldgrenze aus ökologischer Sicht kein Problem dar.
Informiere dich zu deiner eigenen Sicherheit über die Wetterlage und berücksichtige bei der Standortauswahl mögliche Naturgefahren (wie z.B. Lawinen oder Steinschläge). Das Campen am Ufer eines Gewässers ist besonders gefährlich, da der Wasserspiegel durch starke Regenfälle plötzlich ansteigen kann. Halte im Zweifelsfall einen Sicherheitsabstand zum Wasserlauf ein.
4. Begriffslexikon zum Campingverhalten
Verbotsschilder und Regelungen verwenden teils untenstehende Begriffe, die unterschiedlich interpretiert werden können. Daher dient diese kleine Übersicht der verschiedenen Camping-Begriffe dazu, etwas Klarheit zu verschaffen:
- Camping: Beim Camping dürfen Campingutensilien wie Tisch, Stühle, Grill, Markise/Vorzelt, Wäscheleine, etc. benützt und stehen gelassen werden.
- Freistehen: Beim übernachten im Camper in der freien Natur gilt es, sich unauffällig zu verhalten. Campingutensilien wie Tische, Stühle Markise/Vorzelt, Grill, etc. dürfen nicht aufgestellt werden. Der Müll muss wieder mitgenommen und in der Natur dürfen keine Spuren hinterlassen werden.
- Klappstuhlverhalten: Eigene Stühle und Tische dürfen benützt werden. Weitere Utensilien wie Wäscheleine, Zelte und Seitenwände dürfen nicht benützt werden. Beim vorübergehendem Verlassen des Platzes darf nichts stehen gelassen werden.
- Biwakieren: Übernachten im Schlafsack unter freiem Himmel, in einem Iglu oder einer Schneehöhle – also ohne Zelt.
- Not-Biwakieren: Nur in einem wind- und wasserdichtem Schlafsack ohne zusätzliche Utensilien wie Isomatten, Gaskocher etc. Diese Bezeichnung trifft nur zu, wenn man aus Not zum spontanen Biwak gezwungen wird. Dann ist es grundsätzlich immer erlaubt.
Wer keine Rücksicht vor der Natur nimmt, hat Camping nie geliebt.
Die Natur hat ganz bestimmte Anforderungen. Camper müssen dies verinnerlichen und mit der Natur rücksichtsvoll umgehen. Hier haben wir einige Tipps für einen respektvollen Umgang mit der Natur.
- Hinterlasse keine Spuren
Vergewissere dich, dass alles sauber ist, wenn du deinen Wildcamping Ort verlässt. Nehme deinen Abfall sowie deine Essensreste mit. Mehr zum Thema Abfall beim Campen findest du in diesem Artikel.
- Vermeide lärmende Aktivitäten
Du bist in der Natur nicht allein. Tiere sind hier daheim. Respektiere die Tiere, die du antriffst, sowie deren Zuhause, schliesslich bist du der Gast. Vermeide aus diesem Grund auch lärmende Aktivitäten, vor allem am Abend und in der Nacht.
- Sei beim Anzünden eines Feuers vorsichtig
Das Anzünden eines Feuers ist in manchen Zonen verboten. Beachte und respektiere allfällige Schilder, die darauf hinweisen. Sei äusserst vorsichtig, wenn du ein Feuer im Wald anzündest. Wähle einen sicheren Ort, der für den Luftzug nicht allzu zugänglich ist, und grabe darin eine Feuerstelle. Wenn eine Feuerstelle bereits vorhanden ist, benutze diese. Beachte zudem die aktuelle Waldbrandgefahrenlage in der Schweiz. Eine Übersicht mit Karte und den wichtigen Massnahmen findest du hier.
- So wird dein Geschäft ein Erfolg
Wenn du ein dringendes Geschäft erledigen musst, du aber keine mobile Toilette dabei hast, dann mach es diskret in einem Loch, das weit genug von deinem Camp und einer Wasserstelle entfernt ist. Verwende dabei normales Toilettenpapier und lege es in das Loch rein, bevor du es begräbst. Am besten nimmst du eine kleine Schaufel mit, damit das Buddeln und Begraben nicht zu schwerfällt. Das Toilettenpapier solltest du wegen der Gefahr von Waldbränden nicht verbrennen. Nehme es allenfalls mit dem Rest von deinem Abfall mit.
6. Das sagen erfahrene Wildcamper:innen aus der Schweiz
MyCamper Mitarbeiterin Lorena war schon mehrmals in der Schweiz wild campen – mit dem liebevoll umgebauten VW T4 ihres Freundes. Camper Nomade Nelson lebt seit November 2016 Vollzeit im Camper. In dieser Zeit hat er eine Menge erlebt und konnte viele Erfahrungen zum Thema Wildcamping sammeln. Beide haben sich die Zeit genommen und ein paar Fragen zu diesem Thema beantwortet. Dabei sind einige nützliche Tipps für dich herausgekommen.
Warst du in der Schweiz schon wildcampen? Wie oft und wo?
Lorena: Ja, ich war bis jetzt schon dreimal in der Schweiz wildcampen. Das erste Mal war ich mit meinem Freund in Adelboden und Gstaad unterwegs. Das zweite Mal waren wir nur für eine Nacht in der Nähe von Innertkirchen, BE. Das letzte Mal haben wir jeweils einen wunderschönen Platz gefunden im Glarus.
Nelson: Ja, ich campe in der Schweiz seit 2016 fast täglich wild. Mittlerweile war ich schon in jedem Kanton unterwegs und habe dann auch dort wild gecampt. Am liebsten campe ich aber in den Bergregionen wild. Dort sind weniger Leute unterwegs, somit ist es auch ruhiger.
Kam es schon zu Komplikationen oder einer Busse beim Wildcampen in der Schweiz?
Lorena: Nein, es kam zu keinen Komplikationen. Wir haben uns davor den Platz auf Park4Night etwas genauer angeschaut, um sicherzugehen, dass der Platz etwas abgelegen ist und somit auch niemand gestört wird beziehungsweise damit es zu keinen Komplikationen kommen könnte.
Nelson: Bis jetzt gab es in den vier Jahren einige wenige Komplikationen. Es waren aber immer Momente, wo ich fahrlässig gehandelt habe. Einmal bekam ich eine Busse für das Parkieren in einem Parkverbot, einmal für das Wildcampen. Diese Busse war dann dementsprechend teuer. Einmal hat man mich sogar auf aggressiver Weise weg gescheucht. Natürlich bin ich in allen drei Fällen gleich weiter gefahren.
Welche Tipps könntest du unseren Lesern weitergeben, um ohne Komplikationen wild zu campen?
Lorena:
1. Um wirklich 100 Prozent sicherzugehen, dass es beim Wildcampen zu keinen Komplikationen kommt, ist es sinnvoll, davor online zu recherchieren, in welchen Kantonen es grundsätzlich erlaubt ist.
2. Ich würde immer nach Plätzen suchen, die weiter weg sind von Städten und Dörfern, sodass sich wirklich niemand gestört fühlt und somit auch niemand nachts an die Camper-Tür klopft, um dich wegzuschicken. Am besten man sucht sich ein Plätzchen oberhalb der Waldgrenze aus. Und scheut euch nicht, Bauern vor Ort direkt zu fragen, ob ihr auf ihrem Land wildcampen könnt, in den meisten Fällen sind sie dafür sehr offen und erlauben es.
3. Verlasse den Platz so, wie du ihn aufgefunden hast oder vielleicht sogar noch ordentlicher als davor. Das ist weniger ein Tipp, um ohne Komplikationen zu campen, sondern kann mehr als ein Dankeschön an die Natur und Wälder gesehen werden.
Nelson: Ich empfehle immer tagsüber einen Ort anzufahren, da man dann kaum Verbotstafeln übersieht. Auch empfehle ich direkt bei den zuständigen Gemeinden/Kantone nachzufragen, ob man dort wildcampen darf oder nicht. An manchen Orten ist es kantonal geregelt und an manchen Gemeinden abhängig.
Benutzt du irgendwelche speziellen Apps, die dir dabei helfen, einen Übernachtungsort zu finden? Wenn ja, welche kannst du empfehlen?
Lorena: Also meine absolute Lieblings-App ist Park4Night. Bis jetzt habe ich noch keine anderen Apps verwendet.
Nelson: Ich benutze immer wieder und gerne die App Park4Night und iOverlander. Es kommt aber auch vor, dass ich Google Maps nutze, um neue Plätze zu entdecken. Dabei aktiviere ich auch gerne den StreetView Modus. Dort erkenne ich zum Beispiel, ob Verbotstafeln vorhanden sind.
Verrätst du uns einige Orte in der Schweiz zum Wildcampen?
Lorena: Die letzten drei Lieblings-Übernachtungsspots, die ich über Park4Night gefunden habe, verrate ich gerne.
Nelson: Nein, das mache ich nicht. Da ich auf diesen Stellplatz Apps doch schon einige Top Places hinzugefügt habe und danach selber keinen Platz mehr an diesen Orten vorfand, gebe ich in Zukunft diese Plätze nicht mehr raus. Auch wurden nach Bekanntmachung gewisse Plätze geschlossen, da nach Veröffentlichung zu viel Verkehr vorhanden war. Oftmals werden Wildcamper auch einfach nur geduldet und sind schnell mal unwillkommen, sobald Unsauberkeiten nach dem Campen hinterlassen werden.
7. Tipps & nützliche Wildcamping Apps
- Sich informieren
Es ist wichtig, sich im Vorhinein zu informieren, ob das Wildcampen am gewünschten Standort überhaupt erlaubt ist. Bei aufkommende Zweifel empfehlen wir die zuständigen Behörden zu kontaktieren (Kanton, Gemeinde oder Polizei). Hole bei privatem Grund immer das Einverständnis vom Grundeigentümer ein.
- Respektvoll mit der Natur umgehen
Die Natur ist ein reines Spektakel bestehend aus Lebewesen, Fauna und Flora. Damit wir alle auch noch zukünftig in Genuss von diesem Spektakel kommen, ist es wichtig, einige Grundregeln zu beachten. Der Punkt “Zeige Respekt vor der Natur” in diesem Beitrag sollte dir dabei helfen, den Durchblick zu haben.
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11 Antworten zu “Ist Wildcamping in der Schweiz erlaubt?”
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Das finde ich in der Schweiz so mühsam: Wenn ich nicht einmal auf Rastplätzen übernachten darf, ist das kleinkarriert und unsozial! Dass ich nicht parken und übernachten kann wo ich will, ist mir dagegen schon klar. Das mit der Sauberkeit ist für anständig erzogene Menschen sowieso klar.
Lieber Nathan
Danke für deine Meinung. Kann deinen Frust gut verstehen aber es ist zum Glück nicht auf allen Rastplätzen verboten, das ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt,«Kantönligeist» 🙂
Liebe Grüsse
Miriam von MyCamper
wenn ich unterwegs bin,mache ich gern mal einen PowerNappp oder eine Meditation-nur so kann ich konzentriert im Verkehr teilnehmen.Gilt das bereits als campieren/als wildcampen oder ist -ordentlich geparkt-rücksichtsvoll zu Mensch und Natur- das auch verboten?
Hallo Otto
Bei starker Müdigkeit wird ein Turboschlaf bis max. 30 Minuten von der Beratungsstelle für Unfallverhütung sogar dringend empfohlen und gilt nicht als campieren/wildcampen.
Liebe Grüsse
Miriam von MyCamper
Hallo Zusammen
Bis vor kuzem habe ich auf meinem Gelände in der Nähe von Interlaken / Unterseen viele Wildcamper jeweils willkommen geheissen. Ihr seid unsere Gäste und bei mir wart ihr immer willkommen.
Daraus ergaben sich auch für mich viele schöne Momente. Leider habe ich das Gelände an die Gemeinde verkauft, so das der Platz nun icht mehr zur verfügung steht. Ich seztte mich aber dafür ein, dass wir Zonen und Plätze in der Schweiz schaffen wo das Wildcampieren legal erlaubt wird. Es ist doch wesentlich entspannter so zu schlafen.
Selber bin ich auch mit meinem Biwakhüttli auf dem Anhänger unterwegs. Beim Strahlen ( Bergkristalle suchen) Biwakieren wir an extremen Orten unter schwierigsten Bedingungen. Wir hinterlassen aber keine Spuren und respektieren die Natur. Liebe Grüse an alle xyz
Hallo Zenger, danke für deinen Kommentar. Was du wiedergibst, hören wir immer wieder aus unserer Community. Das sind schöne Geschichten und ich denke, dass Begegnungen beim Wildcamping ganz wichtig sind. Grundsätzlich gibt es zum Thema Wildcamping in der Schweiz noch viel Luft nach oben. Da blicken wir gespannt in die Zukunft! 🙂
Liebe Grüsse,
Yasemin von MyCamper
sorry, aber die meisten camper sind die seuche des 21ten jahrhunderts.
an der natur desinterssiert suchen sie nur die möglichkeit ihren dreck überall zu hinterlassen.
stellplatz geht bei ihnen immer vor naturschutz
ausserdem sind es viel zu viele
Hallo Bernd, danke für deinen Kommentar. Bist du selber auch Camper? Das stimmt, immer mehr Leute entscheiden sich, Campingferien zu machen, aber das ist doch was Schönes, nicht? 🙂
Leider hast du recht, es gibt immer wieder Leute, die ihren Abfall liegen lassen oder sich nicht an Campingregeln halten, da aber alle Camper:innen gleich in denselben Topf zu schmeissen, finde ich unfair. 🙂 Die meisten Camper:innen sind nämlich sensibilisiert und trägt Sorge zu unserer Natur. Und falls nicht, können ja zum Glück Menschen wie du und ich mit gutem Beispiel vorangehen. Daher mein Tipp: suche direkt das Gespräch wenn du etwas negatives beobachtest.
Liebe Grüsse,
Yasemin von MyCamper
Ist denn ein „Turboschlaf“ ab 30min. Gesetzlich verboten? Es heisst ja einfach sinngemäss, dass ab 30min. das Aufwachen schwerer fällt. Also mehr ein gut gemeinter Ratschlag imo.
Auf Rast und Parkplätzen muss man doch schlafen dürfen. Fahrtüchtigkeit muss ja erhalten bleiben. Für Lastwagen ist das ja zwingend vorgeschrieben
Wie sieht es aus beim schlafen und übernachten in einem PW oder Fahrzeug ohne Möbel??
Schlafen ist ja wohl nicht gleich camping.
Lieber Walther, vielen Dank für deinen Kommentar. Das Übernachten auf einem öffentlichen Parkplatz ist nicht national geregelt, sondern wird von der Gemeinde oder des Grundstückeigentümers verwaltet. In einzelnen Gemeinde gilt das Übernachten auf einem Parkplatz als wildes Campieren und ist ausdrücklich verboten und anderenorts wird es für eine Nacht geduldet. In jedem fall gilt jedoch das Verbot, Tische und Stühle rauszustellen (Campingverhalten). Hier rate ich die jeweilige Gemeinde oder Kanton zu konsultieren.
Das Übernachten auf Raststätten ist durch die Signalisierung vor Ort bestimmt und wird vom Kanton verwaltet. Ob also das einmalige Übernachten vor Ort gestattet ist, zeigen Tafeln auf Raststätten. Sicher ist, dass auch auf Raststätten Campingverhalten verboten ist.
Bei Rastplätzen sieht die Rechtslage anders aus: diese dienen zur kurzfristigen Erholung. Die Parkplätze für die kurzfristige Erholung sind auf den Rastplätzen weiss markiert und können ohne zeitliche Begrenzung und kostenlos benutzt werden. Diese sind für Fahrzeuglenker:innen, insbesondere für Chaffeure gedacht. Autofahrer:innen und Camper mit Wohnmobil oder Wohnwagen dürfen sich auch auf einem solchen Rastplatz erholen, jedoch ohne Campingverhalten.
Ich hoffe die Antworten helfen dir weiter! 🙂
Liebe Grüsse
Yasemin von MyCamper